BÄM Immobilien bietet Ihnen auch die WEG-, Miet- und Sonderverwaltung Ihrer Immobilien an.
Hier eine Übersicht über unsere Leistungen in der
Hausverwaltung

- Eröffnung eines Girokontos für das Haus auf den Namen des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft
- Durchführung der monatlichen Sollstellung inkl. SEPA-Lastschrift
- Überwachung von Hausgeldzahlungen und sonstigen Zahlungseingängen
- Überwachung von Mietzahlungen und sonstigen Zahlungseingängen
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Eigentümern/ Mietern
- Überwachung der Mieterhöhungen entsprechend der Mietverträge
- Überwachung und Ausführung der pünktlichen Dauerzahlungen und Überweisungen der Betriebskosten- und Heizkosten
- Erstellung und Überwachnung der Hausordnung und der Gemeinschaftsordnung
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf dem Girokonto und Tagesgeldkonto
- Pflege der Objektstammdaten und Personenstammdaten
- Monatliche Ausschüttung der Mieteinahmen an den Eigentümer
- Veranlassen der Heizkostenabrechnungen
- Erstellen der WEG-Hausgeldabrechnung des Vorjahres und des neuen WEG-Wirtschaftsplanes
- Erstellen der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung für die Mieter mit evtl. angepassten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen
- Erstellung der jährlichen Wirtschaftspläne
- Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Durchführung und Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Kalenderjährliche Einnahmen-und Ausgabenaufstellung für die Anlage V der Steuererklärung des
- Eigentümer und Bereitstellung sämtlicher zugehöriger Kontounterlagen nebst Rechnungsbelegen
- Erstellung von Energieausweisen
- Regelmäßige Objektbegehungen incl. erforderlicher Wohnungsbegehungen mit dem Beirat oder dem Eigentümer zur Feststellung und Aufdeckung von Modernisierungs- und Sanierungsbedarf
- Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Erfassung der notwendigen Maßnahmen, Preisanfragen/Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe im vereinbarten finanziellen Rahmen und abschließende Rechnungseingangskontrolle)
- Teilnahme bei der Abnahme von Instandsetzungsmaßnahmen

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